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Rechtsrisiken

Im Zusammenhang mit den fragwürdigen, ja kriminellen Geschäften von Banken, welche zurzeit nicht nur die Finanzbranche, sondern die Nation erschüttern, taucht ein Fachterminus gelegentlich in der Öffentlichkeit auf: Rechtsrisiken. Die fehlbaren Institute hätten Rechts- und damit auch Reputationsrisiken zu wenig beachtet, heisst es etwa.

 

Rechtsbestimmungen, zumal fremder Länder, sind nach dieser Diktion offenbar so etwas wie die unter Wasser liegenden Felsen beim Inselchen Giglio. Kapitän Schettino hatte das Havarierisiko nicht beachtet, als er mit der Costa Concordia ein Husarenstück hinlegte, um den Passagieren den Profit einer atemberaubenden Passage zu verschaffen. So manche Bankenkapitäne taten es ihm gleich und riskierten für ihre Geldhäuser den Untergang.

 

Das Recht als Risiko zu sehen, ist eine „technische“ Sichtweise. Sie hat eine begrenzte Berechtigung vor allem da, wo die rechtlichen Bestimmungen unklar, komplex oder allenfalls sogar widersprüchlich sind. Da kann ein „technischer“, das heisst rein zweckgerichteter Umgang mit Rechtsfragen sich aufdrängen. Bei vielen Risiken, deren Inkaufnahme manche Banken in Schieflage gebracht hat, stehen die Dinge jedoch anders: Es wurden elementare, völlig eindeutige Rechtsbestimmungen missachtet, wie beispielsweise die Pflicht, Steuern zu zahlen.

 

Die „technische“ Sprache verrät in diesem Fall mindestens eine verantwortungslose Haltung, die bei bestimmten Geschäften einzig den Profit im Blick hatte – mindestens; vermutlich handelt es eher um eine arrogante Missachtung des Rechts überhaupt. Man sollte sich deshalb bewusst machen, was über den einen oder anderen Bankencrash hinaus auf dem Spiel steht.

 

Recht ist in der Res publica ein Corpus gemeinsam festgelegter Regeln. Diese werden beschützt durch klar definierte Prozeduren, die bei einer Verletzung von Regeln angewandt werden. Ziel der rechtlichen Verfahrensweisen ist jeweils die Wiederherstellung des verletzten Rechts. Dazu können Strafen und Entschädigungsverpflichtungen gehören. Zentral für den Schutz des Rechts aber ist das Verfahren selbst. Es muss so ablaufen, dass die Beschuldigten fair beurteilt werden und dass sie zumindest theoretisch sich das am Ende gesprochene Urteil selbst zu eigen machen könnten.

 

Das ist ein hoher Anspruch. Weniger hoch darf er nicht sein. Recht ist immer ein tragendes Element der Staatsidee und der Zivilisation. Nicht umsonst gibt es eine Rechtsphilosophie und eine höchst elaborierte Theorie des Rechts. Wer sich angewöhnt, vom Recht nur in Kategorien von Risiken zu reden, unterminiert die Zivilisation.

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