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PID, Leihmütter und Theologie

Ethische Positionen in der Diskussion um die Zulassung der Präimplantations-Diagnostik (PID) oder um den Status von Kindern, die von Leihmüttern geboren wurden, artikulieren sich meist im Modus des Mahnens und Warnens. Elternschaft sei immer ein sich Einlassen auf Ungewissheit. Der Wunsch der Eltern nach Absicherung führe auf dünnes Eis und drohe den Keim der Instrumentalisierung in die Beziehung zum gewünschten Kind hereinzuschmuggeln. Wegen solcher zu befürchtender Nebenfolgen sei am faktischen PID-Verbot festzuhalten. – Es sind namentlich theologische Ethiken und dezidiert christliche Stimmen, die so argumentieren.

 

Sind derartige Haltungen im Fall der PID eher in der Defensive (nicht zuletzt weil die Schweiz hier im europäischen Vergleich etwas abseits steht), so befinden sie sich bei Fragen rund um Leihmutterschaft im gesellschaftlichen Mainstream. Doch auch das kann sich ändern, wenn mehr Fälle publik werden.

 

Die Entwicklung lässt sich besser verstehen von einem historisch distanzierten Beobachterstandpunkt aus. Als Vergleichskasus bietet sich die Ehescheidung an. Der Gedanke, in ihr ein Recht der Betroffenen zu sehen, gewann erst mit der Aufklärung an Boden. Mit der sukzessiven Einführung der Zivilehe im 19. Jahrhundert (vollendet mit Revision der Bundesverfassung 1898 und Einführung des Zivilgesetzbuches 1907) bekam der Staat auch das Scheidungsrecht in die Hand, das sich in der Folge stufenweise liberalisierte.

 

Im 18. und weitgehend noch im 19. Jahrhundert entschieden in reformierten und konfessionell gemischten Kantonen die Sittengerichte über Scheidungsbegehren; diese Gerichte sahen ihren Auftrag im Eheschutz und sprachen nur selten Scheidungen aus. Unter katholischem Regime gab und gibt es grundsätzlich keine Scheidung; rechtens wird eine solche nur durch Ungültigerklärung der Ehe. Praktisch behalf man sich gelegentlich mit der Verfügung einer Trennung von Tisch und Bett bei gleichzeitigem Fortbestehen der Ehe.

 

Die kirchlichen Argumente gegen die Scheidung waren in der Gesellschaft tief verankert: Unauflöslichkeit der Ehe (unabhängig davon, ob sie – wie nach katholischer Lehre – als Sakrament, also als Mittel zur Erlangung des Heils galt oder nicht), Schutz der Familie als der primären sozialen Institution, der man für die Stabilität der Gesellschaft eine Schlüsselfunktion zuschrieb und Sicherung der Ehe als elementare Wirtschaftszelle. Am Beispiel der publizistischen Tätigkeit des einflussreichen Theologen Alexander Schweizer (1808-88) wird deutlich, welch intellektuelles Engagement gefordert war, um in der Mitte des 19. Jahrhunderts einem liberalen staatlichen Ehe- und Scheidungsrecht selbst in reformierten Milieus die nötige Akzeptanz zu erkämpfen.

 

Gewisse religiös-ethische Leitlinien für die Ehe erweisen sich als erstaunlich stabil: Alle, von Verfechtern konservativer Rollenmodelle bis zu Promotoren der voll gleichgestellten Schwulenehe, halten an der Vorstellung einer liebevollen, intimen, dauernden, verlässlichen, solidarischen Beziehung fest. Andere Merkmale des Eheverständnisses sind zeit- und kulturbedingt: Ob die Partner gleichberechtigt sind, welchen Stellenwert sie der Ehegemeinschaft geben, ob es gleichgeschlechtliche Ehen geben darf und wie deren Verhältnis zu Kindern – aus früheren Beziehungen stammend, adoptiert, mit Samen- oder Eispende gezeugt, von einer Partnerin oder einer Leihmutter ausgetragen – aussehen soll, das sind auch in offenen, liberalen Gesellschaften noch immer Fragen mit Diskussionsbedarf.

 

Die Sicht vom distanzierten Beobachtungspunkt hat uns mitten in gegenwärtige Debatten geführt. Bezogen auf den anstehenden PID-Entscheid in der Schweiz ziehe ich aus dem historischen Vergleich folgenden Schluss.

 

Den theologisch-ethischen Mahnungen und Warnungen fehlt zumeist das richtige Gespür für den Wandel, in dem wir uns befinden. Sie warnen vor Dammbrüchen, wo in Wirklichkeit eher ein Vorantasten stattfindet. Sie glauben Akteure mahnen zu müssen, die sich der ethischen Zwickmühlen und der tangierten Werte durchaus bewusst sind. Statt sich immer nur als Experten fürs Grundsätzliche in die Diskussionen einzuschalten, würden sie ihre Leitlinien und Kriterien besser in konkreten Fallstudien auf den Prüfstand stellen, um so herauszufinden, welche Guidelines als dauerhafte Grundsätze gelten können und welche eher der gesellschaftlichen Veränderung unterliegen. Statt als Mahner und Warner würden sie so vermehrt als hilfreiche und willkommene Dialogpartner in Erscheinung treten.

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